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Bundeskabinett passt Sozialversicherungsrechengrößen 2026 an
Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Damit werden zentrale Berechnungswerte der Sozialversicherung – insbesondere die Beitragsbemessungsgrenzen – an die Lohnentwicklung des Jahres 2024 angepasst. Grundlage ist eine durchschnittliche Einkommenssteigerung von 5,16 Prozent. Ziel ist, die Finanzierungsbasis der Sozialversicherung zu sichern und das...Weiterlesen...